Alle Angaben ohne Gewähr. Jahrgangsstufen beziehen sich auf das Schuljahr 2023/24.
Facherlass für die Abiturprüfung 2025
Zulassung: zulassungsfrei gemäß § 3 (1) Nr. 3 Schulbuchzulassungsverordnung
„Es wird empfohlen, im neunjährigen Gymnasium ab sofort nur noch mit der neuen mathematisch-naturwissenschaftlichen Formelsammlung, ggf. in Auszügen, zu arbeiten.“ (KMS vom 15.09.2023, Az. V.7–BS5400.13.1/22/3)
„Für die Abiturprüfung in den Fächern Mathematik, Chemie und Physik ist ab dem Prüfungsdurchgang im Schuljahr 2024/25 nur noch ein Formeldokument im Land Berlin zugelassen. Die Verwendung von anderen Formelsammlungen oder eine Ergänzung bzw. Veränderung des Dokuments ist nicht gestattet. Dies gilt für die schriftliche Abiturprüfung, jedoch ebenfalls für Prüfungen im 4. Prüfungsfach und für zusätzliche mündliche Prüfungen.“ (Fachbrief Nr. 8 NaWi)
Zulassung: keine landesweite Zulassung, Schulen entscheiden gemäß LernmittelVO
„Im Zusammenhang mit dem Formeldokument des IQB für die naturwissenschaftlichen Fächer bitte ich Sie, dieses Dokument für die Fächer Chemie und Physik auch schon in der Sekundarstufe 1 zu nutzen. Spätestens zum Schuljahr 2028/2029 muss das Formeldokument in der Qualifikationsphase verbindlich genutzt werden, sodass die Verwendung ab dem Abitur 2030 sichergestellt ist.“ (Hinweisschreiben Ref. 33 MBJS vom 06.10.2023)
Zulassung: pauschal zugelassen, siehe § 7 Lernmittelverordnung
Zulassung: zulassungsfrei, siehe Nr. 1.2 b) und c) der Richtlinien für die Zulassung von Lernbüchern [,,,]
Abitur 2025: Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben
Zulassung: keine Zulassung, Schulen entscheiden gemäß LernMVO
Zulassung: keine Genehmigungspflicht
gemäß Nr. 5 des Erlasses zur Genehmigung und Einführung von Schulbüchern
Zentralabitur GOST: Fachliche Vorgaben, Hinweise und Materialien
Zulassung: pauschal zugelassen, siehe
Nr. 4.1 des RdErl. "Zulassung von Lehrmitteln und
https://www.schulministerium.nrw/zuordnung-der-faecher-zu-den-zulassungswegen
− dezentrales Abitur −
− dezentrales Abitur −
„Der Einsatz bundesweit einheitlicher Hilfsmittel ist in Sachsen ab dem Abitur 2025/26 vorgesehen.“
„Die bisher verwendeten Formel- und Tabellensammlungen sind als Hilfsmittel für das Abitur 2025 für das Fach Physik zugelassen. Perspektivisch ist geplant, dass eine vom IQB veröffentlichte „Mathematisch-Naturwissenschaftliche Formelsammlung“ in den Abiturprüfungen nach 2025 als einzige Formelsammlung in den Abiturprüfungen der Fächer Biologie, Chemie, Mathematik und Physik verwendet werden darf.“
Allgemeine Hinweise zur Abiturprüfung
Zulassung: nicht zulassungspflichtig, siehe
Nr. 2 des RdErl. "Zulassung von Schulbüchern im Land Sachsen-Anhalt"